Argumentarium

 

Abstracts

Die Abstimmungsvorlage

Es handelt sich um eine Änderung des Energienutzungsgesetzes.
§ 6a Abs 3 lautet:

Der Grosse Rat legt den Staatsbeitrag im Voranschlag so fest, dass für das Budgetjahr inklusive Fondsbestand eine kantonale Fördersumme von zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken zur Verfügung steht.

 

Die Änderung besteht lediglich darin, dass § 6a Abs 3 nicht mehr zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken verlangt, sondern

Der Grosse Rat legt den Staatsbeitrag im Voranschlag so fest, dass für das Budgetjahr inklusive Fondsbestand eine kantonale Fördersumme von mindestens zwölf Millionen Franken zur Verfügung steht.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Wollen Sie die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung vom 11. Januar 2023* annehmen?

(* an diesem Datum hat der Grosse Rat mit 84:35 Stimmen und einer Enthaltung Ja zum ENG gesagt - die Volksabstimmung über das Behördenreferendum ist am 18. Juni 2023)

Wir sagen Ja!

 

Die Vorteile des flexiblen Energiefonds

Verringerung der Auslandabhängigkeit

Vom Ertragsüberschuss der Staatsrechnung 2021 – 131.7 Millionen! – können wegen der Obergrenze nur zusätzliche 6 Millionen in den Energiefond übertragen werden. Dabei wäre es dringender denn je, auf einheimische, saubere Energieproduktion umzustellen und die Auslandabhängigkeit zu verringern: der Krieg in der Ukraine und Stopp der Energieimporte aus Russland, die unsichere Energieversorgung der EU, drohende Mangellage, nicht erreichte Klimaziele infolge von Importen fossiler Energieträger.

Regierungsrat Schönholzer, Sitzung Grosser Rat, 29. Juni 2021:
Allein der Kanton Thurgau gibt jährlich über 425 Millionen Franken für den Import von Energieträgern aus. Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll, die Auslandabhängigkeit und damit den Geldmittelabfluss ins Ausland zu verringern.

Vorteile für Gross- und Kleinprojekte

Verschiedene Grossprojekte sind in Planung, so zB. Fernwärmenetze, Seethermie, Blockheizkraftwerke. Sie haben grosse Wirkung was die CO2-Reduktion betrifft, sind jedoch kostenintensiv. Die Förderung dieser Grossprojekte und die Unterstützung der zahlreichen Kleinprojekte durch das laufende Förderprogramm (2022: 4576 Fördergesuche! mit bewilligten 21.6 Millionen des Kantons) sind innerhalb der Obergrenze von 22 Millionen nicht möglich.

Regierungsrat Walter Schönholzer rät anlässlich der Grossratssitzung vom 29. Juni 2022 die Deckelung des Fonds aufzuheben, was dem Parlament ermöglicht, flexibler auf politische Ereignisse und die aktuelle Erdgasverknappung zu reagieren. Hinzu kommt, «dass der Ausstieg aus den fossilen Energien und die Produktion von einheimischer Energie unsere Volkswirtschaft stützt.»

Wer profitiert von einem Ja?

Die Änderung des EnG schafft lediglich die Möglichkeit, erneuerbare, einheimische Energie und die Energieeffizienz verstärkt zu fördern.

Der volkswirtschaftliche Nutzen einer verstärkten Förderung ist ausgewiesen: 2021 lösten die Förderbeiträge Investitionen von rund 120 Millionen aus. Generell profitieren alle Hauseigentümerinnen und Mieter sowie Unternehmen, die ihre Gebäude energetisch sanieren und auf erneuerbare Energien umstellen (Wärmepumpen, Holzheizungen, Wärmenetze).

Nebst den Beitragsempfängern profitiert insbesondere das Gewerbe. Die konstanten und steigenden Investitionen im Bereich Energie / Energieeffizienz schaffen Arbeitsplätze im Thurgau. Damit generiert das Förderprogramm auch Steuereinnahmen!

Die Bundesbeiträge sind abhängig von der kantonalen Förderung. In den meisten Förderbereichen kommen zu einem Franken des Kantons zwei Franken des Bundes dazu! (aus Einnahmen der CO2-Abgabe).

Die verstärkte Förderung erneuerbarer Energie und Energieeffizienz bewirkt auch einen grossen Nutzen für Umwelt und Klima. Jede mit dem Förderprogramm Energie eingesparte Tonne CO2 leistet einen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel und verbessert die Luftqualität. Die Folgen des Klimawandels sind heute schon deutlich spürbar; in den Alpen, aber auch bei uns im Thurgau. «Weiter wie bisher» heisst auch: Die Ziele des Pariser Klimaübereinkommens sind nicht erreichbar.

Massnahmen gegen den Klimawandel kosten – nichts tun ist unendlich viel teurer.

Förderprogramm Energie – der einzige Fonds mit einer starren Obergrenze

Der Fonds für das Förderprogramm Energie ist der einzige Fonds des Kantons mit einer Obergrenze. Dieser Deckel bei 22 Millionen ist unnötig und hinderlich. Sein Wegfall heisst nicht, dass der Staat unbegrenzt Geld verteilt. Nach wie vor legt der Grosse Rat den Staatsbeitrag für den Energiefonds fest. Bei einem guten Ergebnis der Staatsrechnung kann er aber nach dieser Gesetzesänderung bei Bedarf den Fonds auch stärker äufnen, heute nur bis 22 Millionen Franken.

Das SVP-Behördenreferendum – die Argumente der Gegner

(ausführlich im Argumetarium)

Die Obergrenze ist nicht hinderlich, der Fonds wird nicht ausgeschöpft.

Das lässt sich mit den Zahlen 2021 / 2022 widerlegen. Zudem sind kostenintensive Grosprojekte in Planung.

Keine zusätzliche Förderung auf Kosten der Allgemeinheit – gefragt ist Eigeninitiative.

Mit Förderung der Energiewende verhindern wir sehr hohe Folgekosten für die Allgemeinheit durch Energieabhängigkeit und Klimakrise. Den Grossteil der Kosten tragen die Privaten auch mit der Förderung selbst.

Solange Kostenwahrheit nicht erreicht ist, müssen umweltfreundliche Energieträger gefördert werden. Beispiel Strassenverkehr: externe Kosten 7.95 Mrd/Jahr. Staatliche Förderung fossiler Energien 697 Mrd/Jahr (Welt) – also 20x mehr als Förderung der Erneuerbaren!

Haushälterischer Umgang mit Steuergeldern

Darüber entscheidet nicht diese Gesetzesänderung, sondern jedes Jahr der zuverlässige, sparsame Grosse Rat mit der Festlegung des Staatsbeitrags an den Energiefonds.

Klare Rahmenbedingungen des Fonds – also eine Obergrenze

Alle andern Fonds haben keine Obergrenze, ein Nachteil oder Verschwendung von Steuergeldern ist nicht ersichtlich.

Für eine stärkere Förderung fehlen Fachleute, Geräte und Material.

Das mag für den Augenblick richtig sein. Eine Gesetzesänderung hingegen lenkt staatliches Handeln auf lange Frist.

"Deckel weg" heisst auch: Einsparungen bei Bildung, Kultur, Gesundheit, Polizei, Landwirtschaft

Das ist Unsinn. Das Parlament legt das Budget des Kantons fest und kann bei Ertragsüberschüssen den Energiefonds verstärkt äufnen. Die andern Budgetposten sind nicht betroffen.

Der Energiefonds ist nicht verfassungskonform.

Bei einmaligen Ausgaben ab 3 Millionen braucht es eine Volksabstimmung Die Rechtsgrundlage des Energiefonds ist § 23 Abs 3 der Kantonsverfassung und § 6a des Energienutzungsgesetzes. Eine Volksabstimmung braucht es nicht.

 

 

 

Ausführliches Argumentarium Stand 18. Mai 2023
von Toni Kappeler

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