Bausteine für Leser*innenbriefe
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Zeitung.
Falls sie Ideen brauche, hier ein paar Anregungen:
Am 18. Juni stimmen wir über eine Änderung des Energienutzungsgesetzes ab. Worum geht es? Der Fonds, der unser Förderprogramm Energie speist, hat eine Obergrenze bei 22 Millionen Franken. Das heisst, der Kanton kann den Fonds nur bis zu dieser Grenze äufnen. Auch bei sehr guten Jahresrechnungen kann der Kantonsrat nicht mehr Geld in den Fonds überweisen. Ein Beispiel liefert die Staatsrechnung 2021: Auch nach einem Ertragsüberschuss von mehr als 130 Millionen konnte der Energiefonds nicht vermehrt gespeist werden – dies in einer Zeit, wo wir dringend auf einheimische und CO2-freie Energie angewiesen sind (Putins Ukrainekrieg, Energiemangellage, nicht erreichte Klimaziele). Ich stimme selbstverständlich ja.
Was ist volkswirtschaftlich sinnvoller, was hilft, die Klimaziele zu erreichen, was ist gescheiter: Jahr für Jahr mehr als 425 Millionen Franken – allein aus dem Thurgau! – für Energieimporte in erdöl- und erdgasexportierende Staaten zu überweisen – oder hier zu investieren; in Solaranlagen, in Biogas vom Bauern, Gebäudehüllen-Sanierungen usw? Unser kantonales Förderprogramm Energie hat zum Ziel, die Auslandabhängigkeit zu reduzieren, einheimische, saubere Energieproduktion und Energieeffizienz zu fördern. Es ist das wirksamste Förderprogramm des Kantons und löst pro Jahr Investitionen von 100 – 200 Millionen Franken aus! Das ist wirtschafts- und klimafreundlich! Deshalb stimme ich der Änderung des Energienutzungsgesetzes zu. Der Grosse Rat hat dann bei guten Abschlüssen der Staatsrechnung die Möglichkeit, das Förderprogramm verstärkt zu alimentieren.
Das Energienutzungsgesetz ENG schreibt heute vor, dass zu Jahresbeginn eine kantonale Fördersumme von 12 – 22 Millionen Franken im Energiefonds sein müssen. Mit der Gesetzesänderung, über die wir am 18. Juni abstimmen, fällt die Obergrenze weg; dann verlangt das ENG nur noch, dass «mindestens 12 Millionen Franken» des Kantons im Fonds sein müssen. Was aber bleibt wie bisher, ist
die Regelung der Kompetenzen: Der Grosse Rat legt für das Budgetjahr fest, welche kantonale Fördersumme in den Fonds überwiesen werden soll. Er tut dies unter Berücksichtigung der Finanzlage, verantwortungsbewusst und thurgauisch sparsam. Mit unserem Ja zur Änderung des ENG ist also noch kein Franken mehr an Fördergeldern gesprochen. Aber nach guten Jahresabschlüssen haben Regierung und Grosser Rat mehr Spielraum, das sehr erfolgreiche Förderprogramm Energie verstärkt zu unterstützen. Selbstverständlich sage ich ja!
Wussten Sie, dass unser Förderprogramm Energie das wirksamste Förderprogramm des Kantons ist? Es löst Jahr für Jahr Investitionen zwischen 100 und 200 Millionen Franken aus. Vom Förderprogramm profitieren Bauherren, das Gewerbe ebenso wie Klima und Umwelt. Wussten Sie, dass in den allermeisten Förderbereichen der Bund zu jedem Franken des Kantons zwei Franken des Bundes beisteuert? Der Bundesbeitrag speist sich übrigens aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffe, bezahlt von allen, die noch mit Öl oder Gas heizen. Wussten Sie, dass die Förderung von erneuerbarer Energie und Energieeffizienz im Vergleich mit der weltweiten Subvention auf Erdöl und Kohle winzig ist? Von gleich langen Spiessen keine Spur; gemäss OECD und IEA betrug 2021 die staatliche Förderung fossiler Energien 697,2 Mrd Dollar.
Ja zur Stärkung unseres Energiefonds – ja zur Änderung des Energiegesetzes am 18. Juni.
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