|
||
Der Thurgau sagt JA zum Energienutzungsgesetz!Das Thurgauer Stimmvolk befürwortete am 18.6.2023 die Aufhebung der bisher festgelegten Obergrenze von 22 Millionen Franken des kantonalen Energiefonds, aus welchem die Fördergelder an entsprechende Projekte fliessen.
Vielen Dank für Ihre Stimme!
Wir feiern heute ab 16.00h im Restaurant Grüner Baum, Wilenstrasse 11 in Weinfelden.
Hier die aktuellen Informationen aus der Thurgauer Zeitung:
|
||
Ja zum flexiblen EnergiefondsFörderprogramm Energie – der einzige Fonds mit einer ObergrenzeDer Fonds für das Förderprogramm Energie ist der einzige Fonds des Kantons mit einer Obergrenze. Dieser Deckel bei 22 Millionen ist unnötig und hinderlich. Sein Wegfall heisst nicht, dass der Staat unbegrenzt Geld verteilt. Nach wie vor legt der Grosse Rat den Staatsbeitrag für den Energiefonds fest. Bei einem guten Ergebnis der Staatsrechnung kann er aber nach dieser Gesetzesänderung bei Bedarf den Fonds auch stärker äufnen, heute nur bis 22 Millionen Franken. Die AbstimmungsvorlageEs handelt sich um eine Änderung des Energienutzungsgesetzes. § 6a Abs 3 lautet: Der Grosse Rat legt den Staatsbeitrag im Voranschlag so fest, dass für das Budgetjahr inklusive Fondsbestand eine kantonale Fördersumme von zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken zur Verfügung steht. Die Änderung besteht lediglich darin, dass § 6a Abs 3 nicht mehr zwölf bis zweiundzwanzig Millionen Franken verlangt, sondern mindestens zwölf Millionen Franken. Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Änderung des Gesetzes über die Energienutzung vom 11. Januar 2023* annehmen?Wir sagen ja!(* an diesem Datum hat der Grosse Rat mit 84:35 Stimmen und einer Enthaltung Ja zum ENG gesagt - die Volksabstimmung über das Behördenreferendum ist am 18. Juni 2023) |
|
|